für den IT-Monitoring-Dienst «MonitoringHub Switzerland»
Ein Dienst der MonitoringHub GmbH
Version 1.0 – Stand: 20. März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der MonitoringHub GmbH, Mettlenstrasse 4 in 8488 Turbenthal, UID CHE-226.511.177 (nachfolgend «Anbieter») und dem Kunden (nachfolgend «Partner») für die Nutzung des Cloud-basierten IT-Monitoring-Dienstes «MonitoringHub Switzerland» (nachfolgend «Dienst»).
Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Partners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Anbieter stellt dem Partner einen Cloud-basierten IT-Monitoring-Dienst als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der Dienst umfasst:
Der Dienst erhebt ausschliesslich technische Metriken. Dateien, E-Mails, Passwörter, Datenbankinhalte, Benutzeraktivitäten oder sonstige personenbezogene Daten werden weder gezielt erfasst noch übertragen.
Der Monitoring-Agent arbeitet ausschliesslich in eine Richtung (Outbound-only). Der Anbieter hat keinen Remote-Zugriff auf die Systeme des Endkunden. Der Monitoring-Agent kann keine Befehle empfangen und keine Daten auf dem überwachten System verändern.
Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang des Dienstes jederzeit zu erweitern oder zu verbessern. Eine Einschränkung wesentlicher vertraglich zugesicherter Funktionen während der Laufzeit ist nur mit einer Vorankündigung von mindestens 90 Tagen zulässig.
3.1 Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Partners auf dem Portal und die Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande.
3.2 Mit der Registrierung erklärt der Partner, diese AGB gelesen und verstanden zu haben, und akzeptiert diese AGB.
3.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Registrierungen – auch nachträglich – ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.4 Der Partner bestätigt, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Business-to-Business- bzw. B2B-Vertrag). Der Dienst richtet sich ausdrücklich nicht an Konsumenten.
4.1 Der Partner ist verpflichtet, die Installation des Monitoring-Agents auf den Systemen seiner Endkunden nur mit deren ausdrücklichem und nachweisbarem Einverständnis vorzunehmen.
4.2 Der Partner ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten (Login) allein verantwortlich. Bei Verdacht auf Missbrauch oder bei tatsächlichem Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
4.3 Der Partner verpflichtet sich, den Dienst ausschliesslich für rechtmässige Zwecke zu nutzen und insbesondere keine Handlungen vorzunehmen, die die Stabilität oder Sicherheit des Dienstes gefährden.
5.1 Der Anbieter erbringt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen und fachkundigen IT-Dienstleisters.
5.2 Der Anbieter stellt die technische Infrastruktur bereit und sorgt für einen sicheren Betrieb des Dienstes.
5.3 Der Anbieter informiert den Partner rechtzeitig über wesentliche Änderungen am Dienst, geplante Wartungsarbeiten und sicherheitsrelevante Vorfälle.
5.4 Der Anbieter führt regelmässig Datensicherungen durch und stellt die Integrität der gespeicherten Monitoring-Daten sicher.
Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der Preisliste auf der Website des Anbieters oder aus einer individuellen Offerte. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Die Abrechnung erfolgt im Ermessen des Anbieters, beispielsweise monatlich. Rechnungen werden per E-Mail an die vom Partner hinterlegte Adresse zugestellt. Die Verrechnung von Forderungen durch den Partner ist ausgeschlossen.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Fälligkeit genannt wird. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Partner automatisch und ohne Mahnung in Verzug.
Rechnungen werden grundsätzlich am 25. des Monats automatisch erstellt und am 26. des Monats über den Zahlungsdienst Stripe mit der hinterlegten Zahlungsmethode eingezogen. Bei fehlgeschlagener Zahlung wird der Partner per E-Mail benachrichtigt.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu erheben sowie den Zugang zum Dienst zu sperren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Die Sperrung entbindet den Partner nicht von seiner Zahlungspflicht. Der Anbieter haftet nicht für Schäden aus einer solchen Sperrung.
Der Anbieter ist berechtigt, die Preise per Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Preisänderungen werden dem Partner mindestens 60 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Bei wesentlichen Preiserhöhungen hat der Partner ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen, sofern nicht individuell eine feste Laufzeit vereinbart wird.
Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Bei Vertragsende gilt folgendes:
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99.5 % im Jahresmittel an (Monitoring, Portal, Dashboards). Geplante Wartungsfenster sind von der Berechnung ausgenommen.
Bei Störungen informiert der Anbieter den Partner über den aktuellen Status und die voraussichtliche Dauer per E-Mail oder über das Portal.
Der Anbieter haftet nicht für Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem schweizerischen Datenschutzrecht sowie allfälligem weiterem anwendbarem Datenschutzrecht.
Sämtliche Daten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet (INFOMANIAK NETWORK AG, Genf, unter anderem ISO 27001-zertifiziert). Es findet kein Datentransfer ins Ausland statt.
Die Datenübertragung zwischen Monitoring-Agent und Server erfolgt doppelt verschlüsselt: AES-256 via TLS 1.2/1.3 (Transportverschlüsselung) und individueller 512-bit Pre-Shared Key (PSK) pro Partner (Authentifizierung).
Die Daten jedes Partners sind strikt voneinander getrennt (Multi-Tenant-Architektur). Jeder Partner hat ausschliesslich Zugriff auf seine eigenen Hosts, Dashboards und Monitoring-Daten. Eine Einsicht in Daten anderer Partner ist technisch ausgeschlossen.
Soweit der Anbieter Personendaten im Auftrag des Partners bearbeitet, gelten insbesondere die Bestimmungen von Art. 9 DSG (Auftragsbearbeitung). Die Einzelheiten werden in einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.
Der Anbieter informiert den Partner unverzüglich über Verletzungen der Datensicherheit gemäss Art. 24 DSG, die dessen Daten betreffen.
Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für:
Die Gesamthaftung des Anbieters ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall begrenzt auf den Betrag, den der Partner in den letzten 12 Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an den Anbieter bezahlt hat.
Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung gemäss Ziff. 2 entspricht. Eine Garantie für die ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit des Dienstes wird nicht übernommen.
Der Partner ist verpflichtet, erkannte Fehler oder Störungen unverzüglich zu melden und bei der Fehleranalyse im zumutbaren Umfang mitzuwirken.
11.1 Sämtliche Rechte an der schweizerischen Wort-Bild-Marke «MonitoringHub», an der Bezeichnung «MonitoringHub Switzerland», am Logo, an der Plattform-Software, an den Dashboards und an der Dokumentation verbleiben ausschliesslich beim Anbieter.
11.2 Der Partner erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Dienst für die Dauer des Vertrages. Dieses Recht erlischt automatisch bei Vertragsende.
11.3 Der Partner ist nicht berechtigt, den Dienst, Teile davon oder zugehörige Materialien zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.
11.4 Die vom Monitoring-Agent erhobenen Daten (Metriken) verbleiben im Eigentum des Partners bzw. seiner Endkunden.
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Zugangsdaten, Token und PSK-Schlüssel.
12.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, oder die aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
12.4 Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von mindestens 5 Jahren fort. Danach besteht die Geheimhaltungspflicht fort, solange ein Interesse an der Geheimhaltung besteht.
13.1 Zwischen dem Anbieter und den Endkunden des Partners besteht kein direktes Vertragsverhältnis.
13.2 Der Partner ist allein verantwortlich für die vertragliche und datenschutzrechtliche Absicherung gegenüber seinen Endkunden. Der Partner hat insbesondere seine Endkunden über die Installation des Monitoring-Agents, den Umfang der Datenerhebung und die Datenbearbeitung zu informieren.
13.3 Bei sämtlichen Ansprüchen von Endkunden gegen den Anbieter stellt der Partner den Anbieter vollumfänglich frei.
14.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die AGB gemäss dem jeweils aktuellen Stand ersetzen alle früheren Fassungen.
14.2 Wesentliche Änderungen werden dem Partner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Partner den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
14.3 Bei Widerspruch hat der Partner ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB.
15.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts (IPRG).
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, den Partner auch an seinem Sitz zu belangen.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden dadurch die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
15.4 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Partner bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.